Aus: Geschichte Hessischer Städte und Stifter. Band II. Nach der im Jahre 1973 unveränderten Ausgabe vom 1. Juni 1842, S. 71-81.
Weltliche Gebäude
Die Burg
Daß eine Burg schon frühe in Fritzlar werde aufgeführt worden seyn, muß nach den ähnlichen Verhältnissen anderer gleichalter Städte, in denen Kirchen und Rentereien vorgefunden werden, und wo der Schutz des Gottesdienstes, des Rechts und des landesherlichen Eigenthums gegen den Trotz jener Zeit nicht fehlen durfte, schon von vornherein mit aller Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Ein Blick auf die alte Geschichte Fritzlars bestätigt diese Annahme. Schon vor der Zerstörung der Stadt durch den Landgrafen von Thüringen, Conrad, gab es in Fritzlar eine Burg. In ihr wurde nämlich 1223 Graf Volquin von Schwalenberg (ein Graf von Waldeck) zum Burgmann von dem Erzbischöfe von Mainz aufgenommen, und versprach dabei als treuer Vasall der Kirche das ihm gereichte Burglohn zu verdienen, auch auf Erfordern gegen Jedermann, nur nicht gegen den Kaiser und den Erzbischof von Cöln (seinen andern Lehnsherrn) für das Erzstift Mainz zu streiten. 1226 hatte die Burg eine für jene Zeiten ansehnliche Besatzung von Burgleuten, die dem Ritterstande angehörten, und von denen wir fünf mit Namen kennen lernen: Gotmar und Gotfried von Lintorf, Weinrich von Aldindorff, Rudolph Krug und Helwig von Rothirsch sen. Diese älteste Burg mag bei der oben erzählten Zerstörung Fritzlars durch den Landgrafen Conrad mit der Stadt ein gleiches Schicksal gehabt haben, doch bei der Wiedererbauung Fritzlars nothdürftig wiederhergestellt seyn, weil ihrer noch einmal im Jahr 1241 gedacht wird. Dann aber wird sie nicht weiter erwähnt, und verschwindet so spurlos, daß man nicht einmal den Platz mit Sicherheit anzugeben vermag, auf welchem sie gestanden hat. Dagegen läßt sich die Zeit der Erbauung und die Lage der zweiten, in Fritzlar errichteten Burg mit Genauigkeit bestimmen. Ihr Bau begann mit dem Jahre 1287. Damals war Erzbischof Heinrich in der Stadt persönlich zugegen.
Ihm lag der Bau einer neuen Burg sehr am Herzen, und sie war allerdings für das von Hessen umschlossene Fritzlar, wenn für irgend eine Mainzfische Stadt, dringendes Bedürfniß. Doch nur ungern duldeten die Bürger immer eine innerhalb der Stadtmauern gelegene Befestigung, aus welcher ihre Freiheiten stets bedrohet und der Krieg leicht in die Stadt selbst getragen werden konnte.
Sie strebten, selbst mit großen Opfern, nach Entfernung der einmal vorhandenen; zur Einwilligung in den Bau neuer waren sie selten und nur schwer zu bewegen. Dies erfuhr auch jetzt Erzbischof Heinrich. Er maßte sich dazu verstehen, mit den .Bürgern, als ob er ihres Gleichen wäre, und als wenn es sich von einem gewöhnlichen Vertrage handelte, einen förmlichen Contract etwa auf nachfolgende Bedingungen zu verabreden. Die Bürger willigen ein, daß der Erzbischof innerhalb, oder innerund außerhalb der Stadt Fritzlar eine neue Burg erbauen und befestigen darf. Die Vollendung und Erhaltung dieses Baues wollen sie bei einer Conventionalstrafe von 2000 Mark nicht hindern, sondern dem Erzbischof und seiner Kirche vielmehr mit Rath und That dabei an die Hand gehen und ihnen allen Vorschub bei der Ausführung leisten. Gegen die Burg und die Burgmänner wollen sie nicht feindlich verfahren, auch sich in die Bestellung der letzteren nicht mengen, falls dies aber dennoch geschehen sollte, in jene schon erwähnte Strafe verfallen seyn, welche dann binnen Monatsfrist nach der Abmahnung gezahlt werden soll. Alle jetzige Bürger Fritzlars machen sich zu deren Erlegung solidariso verbindlich, und es bleibt daher auch der Bürger zu ihr verpflichtet, welcher sein Domicil verändert. Dagegen erkennt der Erzbischof diesen Beweis einer freien und bereitwilligen Gefügigkeit der Bürgerschaft gegen seine und des Erzstifts Wünsche vollkommen an, bestätigt der Stadt durch einen offenen Brief alle ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien, welche sie von seinen Vorfahren auf rechtmäßige Art erlangt hat, und will sie dabei lassen, halten und schützen.
Nie will der Erzbischof aus der Burg die Stadt oder deren Vertreter befehden, bedrängen oder ihre Rechte kränken; niemals die Fruchtvorräthe oder anderes Eigenthum, welches in Kriegeszeiten in die Stadt geflüchtet wird, sich aneignen oder mit Beschlag und Abgaben belegen. Auch er läßt sich, wie die Stadt, in diesem Falle eine Conventionalstrafe von 2000 Mark, welche auf gleiche Art eingemahnt und bezahlt werden sollen, und wofür die städtischen Geldabgaben Unterpfand sind, gefallen. Für Streitigkeiten einer Parthei oder Sippschaft der Fritzlarer Bürger mit der Burg und deren Mannen bleibt die Parthei verantwortlich und strafbar; die ganze Gemeinde darf dafür nicht angesehen und bestraft werden. Sollten aber zwischen einem Bürger und einem Burgmanne Streitigkeiten erwachsen, so soll die Sache vor ein Gericht gebracht werden, welches aus dem Fritzlarer Decan, dem Ritter Widekind von Holzheim und demjenigen Bürgermeister und gemeinen Wort (Sprecher der Gemeinde), auf welche die Wahl der beiden Partheien fällt, zusammengesetzt wird, und alles nach Minne oder Recht schlichten soll. Der Bürger, welcher diese auf ihn gefallene Wahl ablehnt, hat dadurch sein Bürgerrecht verloren; der Burgmann aber muß die Burg sofort verlassen und darf nicht früher in sie zurückkehren, bis er deshalb sich gesühnt hat; die Güter beider sind dem Erzbischofe verfallen. Ein Burgmann, welcher einen Bürger bedrängt und ihn an Gärten oder Saatfeldern oder sonstigem Eigenthum beschädigt, muß binnen Monatsfrist nach eingeleiteter Klage den Schaden ersetzen, sonst hat er die Burg so lange zu meiden, bis der Gekränkte befriedigt ist. Dieser Vertrag soll jedoch den sonstigen Unterthanenpflichten, mit denen die Stadt an das Erzstift gebunden ist, keinen Eintrag thun.
Nachdem der Erzbischof mit den Bürgern diesen Vertrag verabredet hatte, wurde am 23. August des genannten Jahres eine feierliche öffentliche Gerichtsversammlung in der Halle zu Fritzlar gehalten. Der Erzbischof selbst führte darin den Vorsitz. Eine Deputation der Bürger erschien und gab die Zustimmung der Stadt zu dem Burgbau unter den vorbemerkten Bedingungen dem Erzbischof zu vernehmen, worauf dieser darüber dieselbe Urkunde Namens der Stadt ausfertigen ließ, aus welcher wir alle die eben mitgetheilten Nachrichten entnommen haben.
Nun wurde der Bau begonnen, und zwar nicht in der Stadt, sondern (wie dies in dem Vertrage schon vorgesehen war) halb in und halb außerhalb der Stadt an der Stelle, wo die vom Markte westlich auslaufende Bischofsgasse, eine Fortsetzung der Geismarstraße, an der Stadtmauer endet, nicht fern von dem Schilderthore und auf dem damals wohl erst ummauerten Raume, den das 1390 geschriebene Todtenbuch „of deine Platze“ benennt. Hier wurde die Stadtmauer eingerissen, durch einen sehr tiefen Graben (jetzt ist er in einen schönen Obstgarten umgewandelt) der Galberg abgeschnitten, die dadurch gewonnene Erde zur Erhöhung des Burgplatzes verwandt, und nächst andern Gebäuden auch auf einem aus der Stadtmauer hervortretenden Vorsprunge die massive Burg-Capelle aufgeführt, von welcher man jetzt noch einen Rest siehet. Das Ganze bekam die Gestalt eines großen, nach der Stadtmauer hin ausgeschweiften Dreiecks, dessen spitzer Winkel an die Geismarstraße reichte. - 1321 waren der Ritter Johan und die Knappen Conrad von Hebelde und Thilo von Falkenberg, Gebrüder, von dem Mainzer Erzstiftezu beständigen Burgmannen in der Stadt Fritzlar aufgenommen worden, öffneten auch ihr Haus Falkenberg bei Homberg dem genannten Stifte für alle seine Nöthe und standen daher in dem Kampfe, welchen L. Otto wegen der Einziehung der seinem verstorbenen Bruder Johan gegebenen Mainzischen Lehen begann, auf der Seite des Erzbischofs.
Ganz ausgebauet war jedoch die Burg noch 1345 nicht. Noch fehlten damals die Kemnaten (feste Häuser aus Stein), die Thürme und die ausreichende Zahl der innerhalb der Ringmauern für die Burgmänner erforderlichen Gebäude. Dies gehet aus dem Lehnbriefe hervor, durch welchen der Erzbischof Heinrich von Mainz den Otto von Holzhausen zum Burgmanne in Fritzlar mit den Worten aufnimmt: „das wir den strengin man Otten von Holzhusin rittern zu eyme erblichen und gesesin Burgman uf unsir und unsirs stifftes burg zu fritzlar gewonnen und entpfangin han, also das er und noch (nach) yme sine rechtin libeserbin ewecklichen sizin sollent in der vorgenantin burgzu fritzlar, und - darinne wonen --, also lange, bis wir oder unsir nachkommen die vorgenannten burg mit Keymnadin turnen und ander Buwe zu unsirme und unsirs stifftes nutze und willin buwin wollen. Und als wir das thun so sal er oder sine erbin den borgfried und den Burumen (räumen), und dann usfaren, und sollin wir odir unser nachkommen dem vorgenannten Otten - - eyne hobestad bewisen (anweisen), und darzu unse hulfe und volleiste dun in derselbin burg, das er odir sine erbin die gebuwin (Gebäude) zu eyner burgsaze (habin) erbliche.“ Deshalb versprach der Erzbischof dem Ritter Otto vor S. Martini 60 Mark zu zahlen und wies ihm 6 Mark jährlich als Burglohn an, wogegen dann Otto von eigenen Gütern so viel an Mainz zu Lehen auftragen sollte, daß diese eine dem Burglohn gleiche Rente abwürfen.
Doch auch diese, damals noch der Burg fehlenden Gebäude müssen nach und nach vollendet w orden se,yn, weil wir 145 3 eine lange Reihe in Fritzlar seßhafter adelicher Geschlechter aufgezählt finden, von denen manche freilich nur ihre Burgsitze daselbst, insbesondere in der nach ihnen benannten Ritterstraße, gehabt haben mögen, die meisten jedoch nur für Fritzlarer Burgmannen gehalten werden können. Sie empfingen allemal bei der Aufnahme eines neuen Capitulars eine halbe Quart Wein (den schon oft erwähnten Admissionswein). In der über die Austheilung dieses Weins gestellten Rechnung werden folgende aufgeführt.
Die von Elben (5 Personen, theils Ritter, theils Knappen);
die Hund (Herman, Ritter, und Otto);
die von Dalwig (4 Personen);
die von Volmershusen (1 Person);
die von Borken (2 Personen);
die von Falkenberg (1 Person);
die von Urf (1 Person);
die von Schweinsberg (3 Personen);
die von Westerburg (4 Personen);
die von Löwenstein (1 Person);
Heidenreich Schibbel (1 Person);
die von Linsingen (6 Personen);
die von Herzenreut (2 Personen);
die von Hertingshausen (1 Person);
Ueberhaupt 36.
Aus der Anzahl der Burgmänner, welche doch alle mit ihren Knechten und Pferden in der Burg ein Unterkommen finden mußten, läßt sich mit Sicherheit besonders wenn man auch die nöthigen Scheunen und Fruchtböden mit in Rechnung bringt, der Schluß machen, daß die Burg einen sehr ansehnlichen Umfanggehabt haben müsse. In ihr lag auch ein besonderes Gebäude, welches der Erzbischof von Mainz, wenn er Fritzlar besuchte, zu bewohnen pflegte, und welches daher den Namen des Bischofshofes führte. Von ihm hat die aus der Burg nach dem Marktplätze führende Straße den Namen der Bischofsgasse erhalten. Doch der Aufenthalt hinter diesen hohen, düstern Burgmauern konnte nicht allen Erzbischöfen, am wenigsten in friedlichen Zeiten, angenehm seyn. Mancher derselben wünschte eine freundlichere Wohnung in dem so reizend gelegenen Fritzlar beziehen zu können. Hier war nun kein Gebäude durch seine freie Lage am Friedhofe neben der Stiftskirche, sowie durch weite Räume für die Aufnahme des Fürsten und einen Theil seines immer zahlreichen Gefolges geeigneter, als der über der S. Peterskirche an der Nordseite gelegene „Pfründehof“. Es war dies eins der vielen, dem Stifte S. Petri gehörigen Freihäuser, welche gegen eine bestimmte Geldsumme an die Chorherren überlassen, und von diesen in Bau und Besserung erhalten, auch wohl auf überwiesenen leeren Baustättern neu aufgeführt wurden. Ihn hatte vor dem Jahre 1322 der Dechant Gerhard von Selheim „suberlich und wol gebuwet, Also daz keyn suberlicher und gerumiger gemache zu der zyt In keynem habe (Hofe) zu fritzlar waren, Daz unse gnedigen heren von mentze zu czyden plagin (pflegten) zu Herberge darinne zu ligen, nochdem (weil) große stobin, sale, kuchen, stalle unde schuren Darinne waren, dy nu (1462) vorgangen und vorfallen sin.
Item darnoch (später), als der genannte her Gerhart von selheymym von tode verfiel undirwonden sich unsers gnedigen Herren amplude (sic) dez. habes eynes teile zu gebruchen, also daz darvon eyn Irrunge zuschen den Amptluden und deine Capittel zu Fritzlar uff stundt, Nemplichs In den Jaren als man zcalte noch xpi unsis Herren geburt Tusent dryhundert unde zwey unde etctzwenczigJahre, als der Erwerdigesth in got vatir unde herre her mathias deine got gnade eyn erwelter Erzbischoff zcu Mentze war, Wilche irrunghe by deine genannten Herren durch den werdigen und edeln Herrn Emichen von Spanheym, Domher zeu Mentz hene gelacht und voreynet wart, wy hirnach geschreuen stet, daß der genante Hoff, die eigenschaff und schickunge, dez gantz unuerteilet by deine stiffte zcu Fritzlar bliben solte, unde Dechen unde Capittil daselbs darmitde gewerdin (gewähren lassen), als mit andern Iren Phrunden - Hoben, Sunder unser gnediger herre von Mentze zcu Zcyten, noch dem dy beqwemlichsten gemache dar zcu, dar Inne weren, syne Herberge habin mochte, unde wanne siner gnaden amptlude unde Dynere umbe syner und synes Stifftes mit willen geyn Fritzlar quemen, mochten auch dar Inne kochin läßin, Ire spyße unde Dranck nemen, unde futir dar Inn habin, Hette unser gnediger herre auch etzwaß gereytschaff adir geredeß, daz er begerte dar Inne zcu enthaldin, solte ime nicht gewegert werdin, wante (weil) der hob zcu der zcyt solichs beheltenusses genunck hatte, Daz nu vorf allen und vorgangen ist, Sust salte sich keyn Amptman dez Hobes ffurter underczyhen adir undir winden, sundern Dechen unde Capittel mit deine Hobe, als mit anders Iren Prunden - Haben gentzlich gewerdin laßin alle nuwefunde unde argelist gantz dar Inne uß gescheydin. Item nach solichem gutlichem vertrage etzliche zeyt, understunden sich glich wol eyn teils amptlude unses gnedigen Herren seligen, vaste widder In den Hob zu czyhen, unde namen dy besten unde gerumesten husungen zu sich, da dy grosten stoben, kamern unde kochin In waren, unde hatten Ire Wesin unde W onunge dar Inne, unde waz an den Husen vorginge adir gebrechens wart, bleib ungebeßirt unde vorginge von tage czu tage, also daß das gemechlichste schoneste Huß von großin stobin, kamern und kochin mehe dan vor dryßig Jaren gantz nydder gefallen ist.“ Der Erzbischof Adolph II. erhörte die Bitten des Stifts und befreiete 1462 den Pfründehof von dieser Servitut, - freilich erst, als es zu spät war.
Die Burg in Fritzlar theilte, wenn nicht schon früher, doch gewiß im 16. Jahrhundert das Schicksal ihrer Schwestern, die nach dem befestigten Landfrieden unnöthig befunden wurden und in den Städten als Zwinger mit eben nicht freundlichen Augen von den Bürgern betrachtet zu werden pflegten. Reste der Burg waren noch im Jahre 1533 vorhanden. Im Jahre 1614 aber war sie schon eine wüste Stätte, welche der Erzbischof Johann Schweikhard am 6. Mai dieses Jahres an die Stadt Fritzlar auf deren Bitten für 200 Gulden, jeden zu 26 Albus gerechnet, uüd für eine aus der Stadtcasse jährlich zu entrichtende Abgabe von 2 Gulden für immer verkaufte. Den Namen „Erbburgmannen zu Fritzlar“ behielten die Katzmann noch 1642 bei. Jetzt siehet man von ihren Resten eben nicht viel mehr, als das erwähnte Stück der alten Burg-Capelle, und einen schönen, tiefen, gemauerten Brunnen. Nach der Stadtseite hin ist der Burggraben gefüllt und alles geebnet worden, der Name des Burggrabens aber noch zweien Straßen geblieben.
Von einer anderen Burg, welche vor dem nach Cassel führenden Hadamarthore auf dem Hundsgraben gestanden haben soll, gehen noch Sagen im Munde des Volkes. Wenn nun gleich schon 1390 Gärten hier lagen, auch sonst der Platz für die Anlegung einer Burg auf dieser Hochebene so nahe am Thore nicht eben das Wort spricht, so bleibt es doch auff allend, daß 1727 hier auf einem offenen, wüst liegenden Raume, welcher von dem Stadtsyndicus Haas erkauft und in einen Garten umgewandelt wurde, noch einige alte Mauerreste zum Vorschein kamen. Aus ihnen läßt sich, wenn auch nicht auf eine Burg, doch auf eine Kemnate schließen. Gewiß weiset der Name Hundsgraben auf das altadeliche Geschlecht der Hund hin, welche wir als Burgmannen und Stiftsvasallen mit Fritzlar in nahen Verbindungen antreffen.
Die in der Nähe von Fritzlar, 3/4 Stunden südlich von dieser Stadt auf einer Anhöhe neben der nach Kerstenhausen führenden Landstraße liegende Kalbsburg ist mir bei meinen geschichtlichen Forschungen nirgends als befestigter Ort vorgekommen, wenn gleich ihr Name und ihre Lage dieser Vermuthung nicht ungünstig sind, auch eine Hessische Ritterfamilie mit dem Beinamen „Kalp“ schon am Ende des 13ten und im Anfange des 14ten Jahrhunderts genannt wird. Herman Kalb und Volpert Kalb bezeugen 1279 mit andern Hessischen Rittern den Vertrag des L. Heinrich I. mit den Schenken zu Schweinsberg, Henrich, genannt Kalb, war um 1290 Mainzischer Amtmann in Neustadt, und Ludwig, genannt Kalp, der Bruder der Witwe des Ritters Conrad von Elben, Margarethe, welche in zweiter Ehe mit Egbert von Grifte lebte, kam 1319 durch seine Schwester zu dem Besitze einiger in der Nähe der Kalbsburg liegenden Güter zu Obervorschütz und Oberndorf.
Erst viel später erscheint die Kalbsburg als das, was sie jetzt noch ist, als ein Hof, welcher erb- und eigenthümlich der Familie von Wildungen zustand. Seine Anlegung darf man wohl dem Geheimen Rathe und Günstling des L. Wilhelm II., Philipp von Wildungen, Hessischem Erbküchenmeister, zuschreiben. Dieser wurde 1494 aus besonderen Gnaden von dem Landgrafen neben andern Gütern auch mit dem Thurme auf der Landwehr bei Großen-Englis, mit dessen Ringmauern und Bezirke belehnt, und versprach dagegen, dort zu besserem Schutze der Landstraße eine Burg zu erbauen, welche den Namen Hohen-Englis führen sollte. Er fing auch wirklich diesen Burgbau an, und mag damals, um ihn desto besser beaufsichtigen zu können, auf seinem ganz nahe gelegenen Eigenthum den Hof Kalbsburg, den wir von nun an erst genannt finden, angelegt haben. Die Burg Hohen-Englis jedoch wurde weder von Philipp, welchen der Tod 1505 übereilte, noch von seinen Nachkommen vollendet. Unter diesen trug Caspar von Wildungen die Kalbsburg mit allen ihren Gebäuden, den 12 dazu gehörigen Hufen Landes und etwa 100 Ackern um den Hof her liegender Waldung dem Landgrafen Philipp d. G. 1565 zu Lehen auf, wogegen der Landgraf ihm erlaubte, die Hessischen Lehen in Wichdorf zu verkaufen. Nach Burghard's von Wildungen Tode (1610) wechselte die Kalbsburg durch Kauf und Verpfändung mehrmals ihre Besitzer, und stand eine Zeitlang auch der Landgräfin von Hessen Juliane, der zweiten Gemahlin des Landgrafen Moritz, zu. 1778 hatten sie die von Porbeck erkauft und sie sind noch dermalen (1840) die Eigenthümer derselben. Die Aussicht von der Kalbsburg in das Schwalm- u. Edder-Thal, und besonders auf Fritzlar hin, ist höchst anziehend und eines Ganges werth. Noch vor wenigen Jahren haben einige reisende Würtembergische Maler von dort aus die Stadt Fritzlar aufgenommen, und ein Bildchen geliefert, welches sehr wohl gelungen genannt werden darf.
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